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Ratgeber · Stand Juli 2026

Büroreinigung selbst machen oder auslagern? Der ehrliche Vergleich

Ob Büroreinigung selbst oder Dienstleister die bessere Wahl ist, entscheidet sich selten am Stundenlohn allein. Wer nur den Bruttolohn der eigenen Reinigungskraft mit dem Stundensatz einer Reinigungsfirma vergleicht, rechnet an den echten Kosten vorbei: Lohnnebenkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Material, Geräte und der Führungsaufwand tauchen in dieser Milchmädchenrechnung nicht auf.

Dieser Ratgeber stellt beide Modelle mit Vollkosten gegenüber – mit marktüblichen Zahlen für 2026, den rechtlichen Stolperfallen bei Minijob und Scheinselbstständigkeit sowie einer Checkliste für Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe und Eigentümer in der Region Stuttgart. Am Ende wissen Sie, ab welcher Objektgröße welches Modell rechnerisch trägt.

Was eine eigene Reinigungskraft wirklich kostet

Stellen Sie eine Reinigungskraft direkt an, gilt 2026 mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro pro Stunde. Viele Betriebe zahlen freiwillig mehr, um verlässliches Personal zu halten – realistisch sind je nach Region und Aufgabe 14 und 17 Euro brutto. Auf den Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft, zusammen rund 21 Prozent und mehr Aufschlag. Aus 15 Euro brutto werden so schnell über 18 Euro reine Personalkosten pro Stunde.

Damit ist die Rechnung nicht zu Ende. Die Kraft hat gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen und bei Krankheit bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung – Sie zahlen also auch Stunden, in denen nicht gereinigt wird, und müssen zusätzlich eine Vertretung organisieren oder die Reinigung ausfallen lassen. Hinzu kommen Reinigungsmittel, Maschinen und deren Wartung, Arbeitskleidung sowie der Aufwand für Lohnabrechnung, Einarbeitung, Qualitätskontrolle und Mitarbeitergespräche. Wer diesen Führungsaufwand mit einem internen Stundensatz bewertet, landet bei Vollkosten, die den reinen Bruttolohn um 30 bis 50 Prozent übersteigen können.

  • Bruttolohn: mindestens 13,90 Euro pro Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026), marktüblich oft mehr
  • Arbeitgeberanteile, Umlagen und Berufsgenossenschaft: rund 21 Prozent und mehr Aufschlag
  • Bezahlte Nichtleistung: Urlaub, Feiertage, bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Material, Maschinen, Wartung, Arbeitskleidung
  • Verwaltung und Führung: Lohnabrechnung, Einarbeitung, Kontrolle, Vertretungsorganisation

Was ein Dienstleister kostet – und was im Stundensatz steckt

Professionelle Gebäudereiniger kalkulieren 2026 marktüblich mit Stundenverrechnungssätzen zwischen etwa 28 und 40 Euro netto, regional unterschiedlich. Umgerechnet auf die Fläche liegt die Unterhaltsreinigung von Büros grob zwischen 0,45 und 1,20 Euro netto pro Quadratmeter und Reinigungsdurchgang. Das klingt zunächst teurer als die eigene Kraft – der Satz enthält aber Positionen, die Sie beim Eigenmodell separat tragen.

In der Gebäudereinigung gilt seit Januar 2026 ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde in der Innen- und Unterhaltsreinigung, für Glas- und Fassadenreinigung sogar 18,40 Euro. Darauf kommen beim Dienstleister Lohnnebenkosten, bezahlter Urlaub, Krankheitsvertretung, Betriebshaftpflicht, Material, Maschinen, Anfahrt, Objektleitung und Qualitätskontrolle. Angebote deutlich unter 28 Euro pro Stunde lassen sich mit Tariflohn kaum seriös darstellen – hier drohen Schwarzarbeit oder ständige Personalwechsel im Objekt. Ein belastbares Angebot entsteht ohnehin erst nach einer Objektbesichtigung; Andonov Cooperation bietet diese in der Region Stuttgart kostenlos an und liefert das Angebot innerhalb von 24 Stunden.

  • Stundenverrechnungssatz 2026: marktüblich zwischen etwa 28 und 40 Euro netto
  • Unterhaltsreinigung Büro: grob 0,45 bis 1,20 Euro netto pro Quadratmeter je Durchgang
  • Im Preis enthalten: Vertretung, Versicherung, Material, Geräte, Objektleitung
  • Warnsignal: Angebote, die den Branchenmindestlohn von 15,00 Euro rechnerisch nicht abbilden können

Versteckte Kosten in beiden Modellen

Beim Eigenmodell werden vor allem Ausfallzeiten unterschätzt. Fällt die einzige Reinigungskraft aus, bleibt das Büro entweder schmutzig oder eigene Mitarbeiter springen ein – zu deren deutlich höherem Stundensatz. Auch Fluktuation kostet: Stellenausschreibung, Einarbeitung und die Qualitätsdelle in den ersten Wochen. Dazu kommt das Arbeitgeberrisiko, etwa bei Kündigungsschutz, Arbeitsunfällen oder fehlerhafter Lohnabrechnung.

Beim Dienstleister lauern die versteckten Kosten im Vertrag. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsfristen, ob Sonderleistungen wie Glasreinigung oder Grundreinigung enthalten oder gesondert zu beauftragen sind, wie Preisanpassungen bei Tariferhöhungen geregelt werden und ob es einen festen Ansprechpartner mit Reaktionszeiten bei Reklamationen gibt. Ein zu knapp kalkuliertes Leistungsverzeichnis führt zu Nachträgen – vergleichen Sie Angebote deshalb immer über das Leistungsverzeichnis, nicht über den Quadratmeterpreis allein.

Büroreinigung selbst oder Dienstleister: ab welcher Größe lohnt sich was?

Als Faustregel: Je kleiner die Fläche und je unregelmäßiger der Bedarf, desto eher trägt eine flexible Lösung; je größer und regelmäßiger, desto stärker sprechen Vollkosten und Ausfallsicherheit für den Dienstleister. Bei sehr kleinen Büros mit wenigen Arbeitsplätzen und ein bis zwei Reinigungsstunden pro Woche kann ein sauber angemeldeter Minijob funktionieren – sofern jemand im Haus die Führung, Vertretung und Abrechnung übernimmt und diese Zeit ehrlich mitgerechnet wird.

Ab etwa 200 bis 300 Quadratmetern Bürofläche mit mehreren Reinigungsterminen pro Woche kippt die Rechnung meist zugunsten des Dienstleisters: Der Vertretungspool, die Maschinen und die eingespielte Objektorganisation lassen sich intern kaum wirtschaftlich nachbauen. Dazwischen sind Mischmodelle verbreitet: Die tägliche Sichtreinigung von Küche und Empfang übernimmt das eigene Team, während Unterhaltsreinigung, Glasflächen und Grundreinigung extern vergeben werden. Auch die Kombination aus wöchentlicher Fachreinigung und interner Zwischenpflege funktioniert in der Praxis gut – wichtig ist nur eine klare Abgrenzung, wer wofür zuständig ist.

Rechtliche Fallstricke: Minijob-Fallen und Scheinselbstständigkeit

Der gewerbliche Minijob ist kein Billigmodell: 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat, und der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 32 Prozent obendrauf – aus 603 Euro Lohn werden also knapp 800 Euro Gesamtkosten. Minijobber haben zudem dieselben Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitkräfte: bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz nach den allgemeinen Regeln. Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten nehmen verpflichtend am Umlageverfahren U1 teil und bekommen dafür einen Großteil der Entgeltfortzahlung erstattet – die Abgabe fällt aber in jedem Fall an. Wer die Verdienstgrenze durch unbezahlte Mehrarbeit oder Barzahlungen umgeht, riskiert Nachforderungen und Bußgelder.

Noch teurer wird die Scheinselbstständigkeit: Wer eine einzelne selbstständige Reinigungskraft regelmäßig, weisungsgebunden und fest eingegliedert im eigenen Büro arbeiten lässt, beschäftigt sozialversicherungsrechtlich oft einen Arbeitnehmer – unabhängig davon, was im Vertrag steht. Entscheidend sind Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb und fehlendes Unternehmerrisiko. Wird das in einer Betriebsprüfung festgestellt, schuldet der Auftraggeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge rückwirkend für bis zu vier Jahre (§ 25 SGB IV), bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, zuzüglich Säumniszuschlägen von 1 Prozent pro Monat. Im Zweifel schafft das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Klarheit. Ein Vertrag mit einem Reinigungsunternehmen, das eigenes angestelltes Personal einsetzt, vermeidet dieses Risiko vollständig.

Entscheidungs-Checkliste: In 8 Fragen zur richtigen Lösung

Gehen Sie die folgenden Punkte durch, bevor Sie sich festlegen. Je öfter Sie bei den ersten Fragen intern keine gute Antwort haben, desto klarer spricht das Ergebnis für die Vergabe an einen Fachbetrieb. Andonov Cooperation aus Sindelfingen übernimmt Büro- und Unterhaltsreinigung in der Region Stuttgart mit festen Ansprechpartnern – auf Wunsch auch als Baustein eines Komplettservice mit Hausmeisterdienst, Grünpflege und Winterdienst.

  • Wie viele Reinigungsstunden pro Woche fallen realistisch an – und wer vertritt bei Urlaub und Krankheit?
  • Wer übernimmt intern Lohnabrechnung, Einarbeitung und Qualitätskontrolle, und was kostet diese Zeit?
  • Sind Spezialleistungen nötig (Glas, Grundreinigung, Sanitärhygiene), die Geräte und Fachwissen erfordern?
  • Haben Sie die Vollkosten der eigenen Kraft inklusive Nebenkosten, Ausfall und Material dem Dienstleisterangebot gegenübergestellt?
  • Ist der Minijob-Rahmen von 603 Euro pro Monat für den tatsächlichen Bedarf überhaupt ausreichend?
  • Besteht bei einer selbstständigen Einzelkraft ein Scheinselbstständigkeitsrisiko (feste Zeiten, Weisungen, nur ein Auftraggeber)?
  • Enthält das Dienstleisterangebot ein klares Leistungsverzeichnis mit Reaktionszeiten und fairen Kündigungsfristen?
  • Kann der Anbieter den Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde in seinem Preis plausibel abbilden?
Panco Andonov — Geschäftsführer der Andonov Cooperation

Fachlich geprüft von Panco Andonov

Über 25 Jahre Facility-Praxis, Geschäftsführer der Andonov Cooperation (Familienbetrieb in zweiter Generation seit 2001). Mehr über uns

Sie möchten das nicht selbst organisieren?

Andonov Cooperation übernimmt das in Sindelfingen und der Region Stuttgart — kostenlose Besichtigung, Festpreis-Angebot in 24 Stunden.

FAQ

Häufige Fragen

Was kostet eine Büroreinigung 2026 pro Quadratmeter?
Für die regelmäßige Unterhaltsreinigung von Büros sind 2026 grob 0,45 bis 1,20 Euro netto pro Quadratmeter und Reinigungsdurchgang marktüblich, regional und je nach Ausstattung unterschiedlich. Die Stundenverrechnungssätze seriöser Anbieter liegen meist zwischen 28 und 40 Euro netto. Verbindlich wird der Preis erst nach einer Objektbesichtigung mit Leistungsverzeichnis.
Darf ich eine Reinigungskraft auf Minijob-Basis fürs Büro anstellen?
Ja, ein gewerblicher Minijob ist zulässig. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat, der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 32 Prozent zusätzlich. Minijobber haben vollen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – Barzahlung ohne Anmeldung ist Schwarzarbeit.
Wann gilt eine selbstständige Reinigungskraft als scheinselbstständig?
Wenn sie weisungsgebunden arbeitet, fest in den Betriebsablauf eingegliedert ist und kein eigenes Unternehmerrisiko trägt – etwa bei festen Arbeitszeiten, gestelltem Material und nur einem Auftraggeber. Dann liegt sozialversicherungsrechtlich eine abhängige Beschäftigung vor. Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Welche Nachzahlungen drohen bei festgestellter Scheinselbstständigkeit?
Der Auftraggeber muss die Gesamtsozialversicherungsbeiträge – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – rückwirkend nachzahlen, regulär für bis zu vier Jahre nach § 25 SGB IV, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre. Hinzu kommen Säumniszuschläge von 1 Prozent pro Monat sowie mögliche steuer- und strafrechtliche Folgen.
Ab welcher Bürogröße lohnt sich ein Reinigungsdienstleister?
Als Orientierung: Ab etwa 200 bis 300 Quadratmetern Bürofläche mit mehreren Reinigungsterminen pro Woche ist der Dienstleister durch Vertretungspool, Maschinen und Objektorganisation meist wirtschaftlicher als eine eigene Kraft. Bei kleineren Flächen entscheidet, ob intern jemand Führung, Vertretung und Abrechnung ohne nennenswerten Aufwand übernehmen kann.
Was ist ein realistischer Stundensatz für eine seriöse Reinigungsfirma?
2026 liegen seriöse Stundenverrechnungssätze meist zwischen 28 und 40 Euro netto. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung beträgt seit Januar 2026 in der Unterhaltsreinigung 15,00 Euro pro Stunde; mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material und Verwaltung sind Angebote deutlich unter 28 Euro rechnerisch kaum ohne Tarifverstöße darstellbar.